Der Kinderzuschlag, der offiziell am 01.01.2005 zusammen mit den Hartz-Gesetzen eingeführt wurde,  ist eine Sozialleistung, die ähnlich dem Kindergeld von den Familienkassen gewährt, ausgezahlt und verwaltet wird.

Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende erhalten, wenn im Haushalt ein unverheiratetes Kind lebt, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zudem für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung besteht, die den Bezug des Kindergeldes ausschließt. Weiterhin muss sich das vorhandene Vermögen und Einkommen der Eltern in einem bestimmten gesetzlichen Rahmen zwischen der Mindesteinkommensgrenze und der Höchsteinkommensgrenze bewegen, damit einem Antrag auf Kinderzuschlag entsprochen werden kann. Sollte das Kind bereits eigene Einkünfte haben, wirken diese sich vermindernd auf die Bezugshöhe aus.

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 Euro monatlich und wird kumulativ für jedes im Haushalt lebend Kind gezahlt, so dass sich bei mehreren Kindern mit Berechtigung ein Gesamtkinderzuschlag ergibt, der von der entsprechenden Stelle bei der Familienkasse berechnet wird.

Kinderzuschlag wird nicht gewährt, wenn die Eltern neben dem Kindergeld noch weitere Sozialleistungen, wie beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV / Arbeitslosengeld II beziehen und sonst über kein eigenes Einkommen verfügen.

Politischer Hintergrund

Der Kinderzuschlag wurde im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) festgeschrieben und ist nach dem Gesetz her eine wichtige, familienpolitische Maßnahme die hilft, Eltern und Elternteile davor zu bewahren, wegen ihrer Kinder Hartz IV beantragen zu müssen.

Der Kinderzuschlag soll den Bedarf eines Kindes decken, wenn die Eltern mit ihrem Einkommen nach der bestehenden Berechnungsgrundlage, nur ihren eigenen Bedarf decken könnten. Ohne den Kinderzuschlag würde aber eine Versorgungslücke entstehen, die vom Gesetz her die Eltern berechtigen würde, Arbeitslosengeld II zu beantragen.

Diese entstehende Lücke wurde mit der Verabschiedung des Kinderzuschlags geschlossen und erreicht nach Ministeriumsangaben bereits über eine Viertelmillion Kinder und bewahrt nachhaltig vor Armut. Zugleich plant die Regierung aber bereits nach rund drei Jahren Kinderzuschlag eine Reform der bestehenden Gesetzesvorlage, um noch mehr Familien und noch mehr Kinder erreichen zu können und Steuergelder dorthin zu vermitteln, wo sie gebraucht werden.