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Kinderzuschlag beantragen – Antrag online stellen oder über Formular

Geldscheine auf Formular für Kinderzuschlag Antrag
Antrag auf Kinderzuschlag stellen (Foto: kinderzuschlag.org)

Eltern mit niedrigem Einkommen können Kinderzuschlag beantragen und so zusätzlich zum Kindergeld bis zu 292 Euro je Kind im Monat bekommen – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Zuständig für den Kinderzuschlag ist die Familienkasse, die auch das Kindergeld auszahlt.

Kinderzuschlag online beantragen

Der Kinderzuschlag Antrag kann online erfolgen über den Online Antrag. Hierfür wird die BundID benötigt, die bei Bedarf erstellt werden kann. Dabei handelt es sich um eine Online-Identifizierung mit dem digitalen Personalausweis (mit eID und PIN). Nach erfolgreicher Identifizierung kann der KiZ Antrag digital ausgefüllt und eingereicht werden, ohne Ausdruck und Unterschrift.

Ohne Registrierung bei BundID lässt sich der Kinderzuschlag Antrag zwar auch online ausfüllen, muss nach Eingabe der Daten aber ausgedruckt, unterschrieben und bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Der Gang zur Post oder Familienkasse bleibt nicht aus.

Kinderzuschlag Formulare

Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch ganz klassisch über Formulare eingereicht werden. Auch diese müssen ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Nachfolgend die PDF Formulare zum Ausdrucken, um Kinderzuschlag beantragen zu können:

Bewilligungszeitraum und Folgeantrag

Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, wird der Kinderzuschlag grundsätzlich für 6 Monate bewilligt und gezahlt. (Beispiel: Antrag am 15.01.2024, Kinderzuschlag wird bis zum 30.06.2024 bewilligt). Für eine Weiterbewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein ein Folgeantrag gestellt werden. Haben sich in den letzten 6 Monaten keine wesentlichen Änderungen ergeben, genügt es, den Kurzantrag auf Kinderzuschlag als Folgeantrag einzureichen. Ausnahme: hat es sich beim letzten KiZ Antrag um einen Kurzantrag gehandelt, kann ein solcher nicht erneut eingereicht werden.

Eine zeitliche Begrenzung, wie lange Anspruch auf KiZ besteht, gibt es nicht. So lange die Voraussetzungen gegeben sind, so lange wird auch der Kinderzuschlag bewilligt und gezahlt.

Verkürzter Bewilligungszeitraum

Vollendet ein Kind im Bewilligungszeitraum das 25. Lebensjahr, endet der Anspruch mit Ablauf des Monats, in dem das Kind Geburtstag hat. Es muss dann ein erneuter Kinderzuschlag Antrag gestellt werden, falls weitere Kinder im Haushalt leben. Beispiel: Antrag am 15.01.2024, Bewilligung regulär bis zum 30.06.2024. Kind hat am 13.04.2024 Geburtstag und wird 25 Jahre alt, Bewilligungszeitraum endet vorzeitig am 30.04.2024.

Kinderzuschlag rückwirkend beantragen

Wie bereits erwähnt, wird der Kinderzuschlag erst ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wurde. Das schließt eine rückwirkende Kinderzuschlag Beantragung aus, auch wenn in der Vergangenheit dem Grunde nach Anspruch auf KiZ gegeben war. Mit dem Antrag sollte man sich also nicht zu viel Zeit lassen, zur Not auf Verdacht einreichen, wenn man sich nicht sicher ist. Die Familienkasse kann den Antrag höchstens ablehnen, wenn kein Anspruch besteht.

Angaben im Antrag auf Kinderzuschlag

Der Antrag auf Kinderzuschlag beinhaltet neben familiären Angaben, Angaben zum Antragsteller und natürlich Angaben zum Kind selbst, auch noch umfangreiche Angaben zum Thema Einkommen und Vermögen. Diese Angaben sind sowohl vollständig, als auch wahrheitsgemäß zu machen und mit geeigneten Belegen nachzuweisen. Mietkostennachweise und auch die letzten Gasrechnungen sind für die Familienkassen ebenso interessant, wie Einkommensbelege und eine glaubhafte Auflistung des vorhandenen Vermögens.

Im Einzelnen wird die Familienkasse aber gezielt nachfragen und bestimmte Nachweise anfordern, damit nicht bereits im Vorfeld beim Antrag auf Kinderzuschlag ein bürokratisches Chaos entsteht. Wurde in diesem Zusammenhang bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei einer Arbeitsgemeinschaft das Einkommen und das Vermögen bereits bekannt gegeben und vom Amt anerkannt, muss dieser Vorgang nicht unbedingt wiederholt werden, denn die Familienkasse bezieht die notwendigen Daten für den Antrag auf Kinderzuschlag dann direkt von dort.